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    Gesetzliche/r Betreuer/in

    Gesetzliche/r Betreuer/in

    Job Kategorie freizeit-und-sport Freizeit und Sport

    Job Kategorie medien-edv-und-digitales Medien, EDV und Digitales

    Job Kategorie kunst-und-kultur Kunst und Kultur

    Job Kategorie handwerk-und-technik Handwerk und Technik

    Job Kategorie lebenshilfe-gesundheit-und-hauswirtschaft Lebenshilfe, Gesundheit und Hauswirtschaft

    Job Kategorie verwaltung-und-organisation Verwaltung und Organisation

    Job Kategorie bildung-und-beruf Bildung und Beruf

    Job Kategorie tiere-und-natur Tiere und Natur

    Job Kategorie sprache-und-voelkerverstaendigung Sprache und Völkerverständigung

    Gesuche als: Gesetzliche/r Betreuer/in Freie Plätze: bevorzugtes Alter: Volljährige bevorzugtes Geschlecht: egal Aufgaben der Organisation: Der Caritas - "Betreuungsverein im Odenwaldkreis e. V." ist anerkannter Betreuungsverein. Zweck des Vereines ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Mit seinen ehrenamtlichen und hauptamtlichen MitarbeiterInnen will der Verein dazu beitragen, dass Menschen zum sozial-caritativen Dienst in Kirche und Gesellschaft motiviert und befähigt werden und dass Menschen in Notsituationen Helfer und Hilfe finden. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a. Führung von Betreuungen für Volljährige b. Gewinnung sowie Befähigung, Aktivierung und fachliche Anleitung von ehrenamtlichen BetreueurInnen c. Beratung und Fortbildung von ehrenamtlichen BetreuerInnen sowie Gewährleistung von Erfahrungsaustausch dieser Personengruppe. Projektziel: Die Übernahme der rechtlichen Vertretung für volljährige Personen, die durch Krankheit, Alter oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Ziel ist es dabei, die persönliche Eigenständigkeit der/des Betreuten soweit als möglich zu erhalten und zu fördern, die Interessen in ihrem/seinen Wohle zu vertreten und ihr/ihm dabei zu helfen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu führen. Voraussetzungen: Als BetreuerIn ist eine Person gegeignet, wenn sie in der Lage ist, den/die Betroffenen/e in dem erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen. Feststehende Kriterien hierfür gibt es nicht. Was ist zu tun: BetreuerInnen haben die Aufgabe, Betreute in dem übertragenen Wirkungskreis zu vertreten. Sie haben insoweit die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Von der Vertretungsbefugnis erfasst werden aber nur die Handlungen innerhalb des ihnen zugewiesenen Aufgabenkreises zum Wohle der/des Betreuten. Mögliche Aufgabenkreise können sein: Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge, AuffenthaltsbestimmungsrechtDabei sind die Wünsche der/des Betreuten ernst zu nehmen.

    Online seit 28. November 2018

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