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    Erklärung zur Barrierefreiheit

    

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.ehrenamtssuche-hessen.de veröffentlichte Websiten des Landes Hessen.

    

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
     
    Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 29.04.2024 erstellt.

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
    
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

    Nicht barrierefreie Inhalte

    Aufgrund der Überprüfung ist die Website www. ehrenamtssuche-hessen.de mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten bzw. Ausnahmen teilweise vereinbar.

    Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und nicht barrierefrei:

    Laut dem Prüfbericht der Überwachungsstelle des Landes Hessen vom 29.01.2024 werden folgende Kriterien nicht erfüllt:

    • 1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente
    • 1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte
    • 1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften
    • 1.3.1b HTML-Strukturelemente für Listen
    • 1.3.1d Inhalte gegliedert
    • 1.3.1.h Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar
    • 1.4.1a Ohne Farben nutzbar
    • 1.4.3a Kontraste von Texten ausreichend
    • 1.4.11a Kontraste von Grafiken und Bedienelementen ausreichend
    • 2.4.1a Bereiche überspringbar
    • 2.4.2a Sinnvolle Dokumenttitel
    • 3.3.2a Beschriftungen von Formularelementen vorhanden
    • 4.1.1a Korrekte Syntax
    • 4.1.3a Statusmeldungen programmatisch verfügbar

    Eine Behebung der oben aufgeführten Punkte ist bis spätestens 29.01.2025 vorgesehen.

    Unverhältnismäßige Belastung

    Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.

    Teilbereich:

    • Bereitstellung aller Inhalte in leichter Sprache bzw. als gebärdensprachliche Videos. Die Bereitstellung aller dort befindlichen Inhalte ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.

    
Geplante Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit
    Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant:

    • Erstellung einer Übersichtsseite in leichter Sprache. Eine Umsetzung ist geplant bis 29.01.2025.
    • Bereitstellung von übergreifenden Informationen in Gebärdensprache. Eine Umsetzung ist geplant bis 29.01.2025.
       
      Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie bitte unsere verantwortliche Kontaktperson an:

    Ansprechperson Barrierefreiheit für die Ehrenamtssuchmaschine der Dachmarke #deinehrenamt
    Hessische Staatskanzlei

    Herr Matthias Wettlaufer

    Telefon: +49 611 32 113997
    E-Mail: matthias.wettlaufer@stk.hessen.de
    Zum Formular „Barriere melden“

    
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

    Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
    Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

    Sitz: Regierungspräsidium Gießen

    Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
    
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
    
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

    Landgraf-Philipp-Platz 1-7
    35390 Gießen
    Telefon: +49 641 303 - 2901

    E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de