Ehrenamtliche rechtliche Betreuung
Sonstiges
Rechtliche Betreuer werden vom Betreuungsgericht bestellt, sie übernehmen Verantwortung für eine hilfebedürftige Person insofern, als sie mit dieser zusammen oder auch stellvertretend für diese deren rechtliche Angelegenheiten erledigen. Sie schließen z.B. Verträge ab, sie führen die Konten, sie erteilen den behandelnden Ärzten Genehmigungen, sie beauftragen Soziale Dienste, für den Betroffenen tätig zu werden (Pflegedienst, Betreutes Wohnen usw).
Voraussetzungen: Gesucht werden Freiwillige, die selbst gut organisiert sind und keine Scheu vor Behördenangelegenheiten haben. Wichtig ist auch das Interesse an dem persönlichen Wohlergehen der zu betreuenden Person und die Bereitschaft, eine Beziehung anzubieten und aufzubauen.
Zeitlicher Rahmen: mindestens einmal pro Monat ein persönlicher Kontakt zum Betreuten, auch Schreibtischarbeiten sind nötig.
Geboten wird: Information, Schulung, Beratung und Unterstützung, Informationen zu Auslagenersatz und Versicherungsschutz
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