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    Helfer beim THW Ortsverband Kassel

    Helfer beim THW Ortsverband Kassel

    Handwerk und Technik

    Lebenshilfe, Gesundheit und Hauswirtschaft

    Verwaltung und Organisation

    Sprache und Völkerverständigung

    Faszination Helfen – rund 80.000 freiwillige Helferinnen und Helfer sind im Technischen Hilfswerk mit Begeisterung dabei! Wer sich für Technik interessiert, gerne im Team arbeitet und anderen Menschen helfen möchte, ist bei uns genau richtig.

    Frauen und Männer aus allen Bereichen unserer Gesellschaft werden gebraucht, die ihre Erfahrungen mit in die Arbeit des THW einbringen. Ein spannendes Arbeitsfeld erwartet Sie mit vielen Herausforderungen und einer guten Gemeinschaft.

    Daneben erhalten Sie eine fundierte Ausbildung im technischen Bereich und im Bereich der Sozialkompetenz, die Ihnen auch im Beruf nützlich sein kann.

    Alles, was Sie rund um das Engagement im THW wissen müssen, können Sie hier nachlesen. Wir freuen uns auf Dich!

    Was muss ich tun, um mich im THW zu engagieren?

    Wenden Sie sich einfach an uns. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung. Hier können Sie sich auch für den Dienst im THW anmelden.

    THW-begeisterte Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 17 Jahren können auch schon mitmachen. Die THW-Jugend hat die Aufgabe, Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen.

    Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

    Da jeder Einsatz des THW eine große Verantwortung bedeutet, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, bevor man im THW mitarbeiten kann.
    Folgende Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:

    • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
    • Sie sind körperlich fit, da Einsätze häufig körperliche Belastungen mit sich bringen.
    • Ihr ständiger Aufenthaltsort ist die Bundesrepublik Deutschland (auch mit anderer Staatsangehörigkeit).
    • Sie sind für den Dienst im THW verfügbar.
    • Sie sind nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden.
    • Sie bekennen sich zum demokratischen Rechtsstaat.
    • Sie sind nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr rechtskräftig verurteilt worden (anders bei Aussetzung der Strafe zur Bewährung).
    • Sie sind nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.

    Online seit 13. Oktober 2020

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    Dieses Angebot wird von Freinet-Online (Lachnit & Rademacher GbR) zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen finden Sie unter www.Freinet-Online.de

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