Kassierer (komm.) – Leitung des Finanzwesens
Verwaltung und Organisation
Zeitaufwand pro Woche: 0-2 Stunden
Der Kassierer ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Führung der Kassengeschäfte des Vereins. Er führt das Kassen- und Rechnungswesen nach den Vorgaben des Landesverbandes. Zahlungen dürfen ausschließlich auf Anweisung des 1. Vorsitzenden erfolgen. Vereinsgelder sind sicher und möglichst verzinslich anzulegen. Die Tätigkeit wird ehrenamtlich ausgeübt, es besteht jedoch Anspruch auf eine einheitliche Aufwandsentschädigung, sofern von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die Kasse wird mindestens zweimal jährlich durch gewählte Kassenprüfer geprüft.
Diese Aufgaben gelten entsprechend auch für einen kommissarischen Kassierer, der die Funktion vorübergehend wahrnimmt.
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