Telefonseelsorge
Sonstiges
Voraussetzungen:
- Bereitschaft, sich im seelsorgerlich-diakonischen Sinn in die Aufgaben der TelefonSeelsorge® einzubringen
- Bereitschaft, regelmäßig Dienst am Telefon zu übernehmen
- Anerkennung der Schweigepflicht
- Alter über 25 Jahre
- psychische Stabilität und Belastbarkeit sowie geistige Flexibilität
- Bereitschaft, andere Menschen anzunehmen, wie sie sind
- Sensibilität für eigene und fremde Gefühle
- die Fähigkeit, sich sprachlich klar mitzuteilen
- Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit am Telefon
- Lernfähigkeit und die Bereitschaft zur Entwicklung der eigenen Persönlichkeit
- Fähigkeit, in einer Gruppe zu lernen und ein aktives Mitglied in einer Ausbildungsgruppe zu werden
Ausbildung:
erster Teil: mindestens 120 Unterrichtseinheiten und Selbsterfahrung, fünf Hospitationen
zweiter Teil: mind. fünf Beratungsdienste zusammen mit einem Mitglied der Ausbildungsgruppe, mind.6 selbständige Beratungsdienste innerhalb von 3 Monaten, sowie deren Nachbesprechung im Rahmen einer Praxisbegleitung durch die Ausbilder.
Zur Sicherung des Angebotes der TelefonSeelsorge® wird die Verpflichtung erbeten, im Anschluss mind. 2 Jahre bzw. mind. 50 Beratungsdienste zu leisten und an Supervisionen teilzunehmen.
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