Schiedspersonen jeweils für die Stadtteile Brasselsberg, Niederzwehren und Oberzwehren
Sonstiges
In bestimmten Angelegenheiten ist ein Schlichtungsverfahren bei dem zuständigen Schiedsamt vor Einschaltung des Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft vorgesehen. Dies gilt häufig z. B. bei Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten oder bei Ehrverletzungen (Beleidigung, Üble Nachrede. Die Schiedspersonen erfüllen eine Aufgabe der Justiz und sind der fachlichen Aufsicht des Amtsgerichtes unterstellt. Schiedspersonen müssen mindestens 25 Jahre und höchstens 75 Jahre alt sein
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